Bitte bringen Sie zur ersten Therapiesitzung die Verordnung mit, welche Sie von Ihrem behandelnden Arzt erhalten. Beachten Sie, dass die Verordungen nur 14 Tage gültig sind.
Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, übernehmen die Krankenkassen einen Teilbetrag der anfallenden Therapiekosten.
Sie erhalten nach Abschluß der Therapien und Bezahlung der Honorarnote einen Teilbetrag, dessen Höhe von der Therapieform und Krankenkasse abhängig ist, zurück erstattet.
Private Unfall- und/oder Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag, sofern die verordneten Therapien durch die Versicherungen abrechenbar sind. Bitte um vorherige Rücksprache mit Ihrem Versicherungsvertreter!